Tragende Wände erkennen und entfernen

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung umbauen und einen Raum vergrößern? Dafür müssen im Zweifel Wände eingerissen werden. Aber Vorsicht: Manche Wände sind tragend und dürfen nicht einfach so entfernt werden. Wir zeigen im Folgenden, worauf Sie bei tragenden Wänden achten müssen:

Die Raumaufteilung älterer Gebäude ist heute oft nicht mehr zeitgemäß. Flure sind lang und schmal, Räume klein und eng. Da liegt es auf der Hand, beim Hausumbau durch das Einreißen von Wänden größere Räume und einen modernen, offenen Grundriss zu schaffen. Allerdings sollten Sie nicht willkürlich irgendwelche störenden Wände in Ihrem Haus abreißen. Wenn es sich dabei um tragende Wände handelt, kann dies zu Problemen führen und das Haus instabil werden – bis hin zur Einsturzgefahr. Lesen Sie unsere nachfolgenden Tipps, wie Sie tragende Wände sicher erkennen und wie Sie bei deren beabsichtigten Rückbau am besten vorgehen sollten.

WAS SIND TRAGENDE WÄNDE?

Als tragend werden alle Wände angesehen, die Lasten aus anderen, oberhalb liegenden Bauteilen wie z.B. Decken oder Dach tragen. Sie nehmen deren Gewicht auf und leiten es horizontal weiter an unterhalb liegende Elemente und letztlich das Fundament des Hauses. Insoweit sind tragende Wände wesentlich für die Standsicherheit der gesamten Gebäudekonstruktion.

Je nach Lage im Gebäude unterscheidet man zwischen tragenden Innenwänden und tragenden Außenwänden. Kelleraußenwände sind immer tragend, die Außenwände der Wohngeschosse in den allermeisten Fällen.

Das Abreißen oder Schwächen einer tragenden Außen- oder Innenwand kann zu Rissen oder Verformungen bis hin zum Einsturz des ganzes Hauses führen. Deshalb darf eine tragende Wand auf keinen Fall ohne weiteres durchbrochen oder gar entfernt werden.

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TRAGENDE WÄNDE SICHER ERKENNEN

Mithilfe verschiedener Ansätze können Sie selbst erkennen, ob es sich bei einer zu entfernenden Wand um eine tragende Konstruktion handelt. Am einfachsten ist es, wenn Sie über die originalen Ausführungspläne verfügen. Diese enthalten meistens detaillierte Informationen über die Gebäudestruktur einschließlich der Position und der Stärke der tragenden Wände. So haben Sie schnell Klarheit und können im Vergleich des Ist-Zustands mit dem ursprünglichen Plan übrigens auch erkennen, ob in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bereits früher Zwischenwände entfernt oder verändert wurden.

Geht aus den Plänen nicht eindeutig hervor, welche Wände tragend sind, bzw. sind die Originalpläne überhaupt nicht mehr vorhanden, müssen Sie auf andere Methoden zurückgreifen.

Erstes Indiz für eine tragende Wand ist deren Position innerhalb des Hauses. Wenn sich eine Außen- oder Innenwand über alle Geschosse erstreckt und die Position im darüber liegenden Stockwerk immer dieselbe ist, dürfen Sie von einer tragenden Wand ausgehen. Über Wände, die im darunter liegenden Geschoss nicht entsprechend verlaufen, kann dagegen keine horizontale Last auf das Fundament übertragen werden und sie sind nicht tragend. Tragende Innenwände verlaufen in der Regel parallel zu den Außenwänden und sie befinden sich oft mittig im Gebäude. Auch weisen in der Wand vorhandene Stahlträger oder Balken auf eine tragende Konstruktion hin.

Darüber hinaus liefert die Wanddicke Hinweise darauf, eine tragende Wand zu erkennen. Wenn Wände im Innenbereich mindestens 17,5 cm dick sind, ist die Wahrscheinlichkeit für eine tragende Konstruktion sehr hoch. Bei noch dickeren Wänden können Sie fast sicher sein. Umgekehrt sollten Sie sich aber nicht darauf verlassen, dass dünnere Wände automatisch nichttragend sind. Die Mindestdicke von tragenden Wänden im Neubau beträgt nur 11,5 cm!

Da tragende Wände in der Regel aus massiven Baustoffen wie Beton, Ziegel oder Kalksandstein mit hoher Rohdichte bestehen, können Sie tragende Wände auch akustisch durch einen Klopftest identifizieren. Tragende Wände klingen satt und gedämpft, während nichttragende Wände beim Klopfen eher ein hohles Geräusch abgeben. Dünne Gipswände können sogar leicht vibrieren. Sind Sie sich nicht sicher, entfernen Sie die Sockelleiste an der Wand und schauen Sie sich den Anschlussbereich zwischen Wand und Boden an. Ist hier bereits Gipskarton erkennbar, dürfen Sie von einer nichttragenden Wand ausgehen.

Die Identifikation von tragenden und nichttragenden Wänden gibt Ihnen Orientierung für die Realisierung Ihrer Umbaupläne. Trotzdem sollten Sie auch nichttragende Wände nicht einfach so abreißen. Auch in nichttragenden Wänden können Strom- oder Wasserleitungen verlaufen. Um entsprechende Schäden zu vermeiden, muss vor dem Abriss mit geeigneten Mess- oder Ortungsgeräten getestet werden, ob die Wand frei von Leitungen ist.

Wenn Sie sich nicht sicher sind bzw. Sie eine von Ihnen eindeutig als tragend erkannte Wand durchbrechen oder abreißen wollen, sollten Sie für das weitere Vorgehen unbedingt einen Experten zu Rate ziehen. Gerne können Sie sich dafür auch an Ihren nächstgelegenen MYMassivhaus-Baupartner wenden. Der Experte überprüft die Statik des gesamten Gebäudes und klärt, ob die tragende Wand ganz oder teilweise entfernt werden kann und welche Abstützung in Form eines Mauersturzes oder Stahlträger ggf. als Ersatz geschaffen werden muss.

TRAGENDE WÄNDE RICHTIG ENTFERNEN

Bevor eine tragende Wand entfernt wird, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Das gilt nicht nur für Außenwände, sondern auch für tragende Innenwände. Grundlage für die Baugenehmigung ist das Gutachten eines Statikers.

Während Sie nichttragende Wände auch in Eigenleistung entfernen können, sollte für den Durchbruch oder Abriss einer tragenden Wand aus Sicherheitsgründen eine Fachfirma beauftragt werden. Diese errichtet vor dem eigentlichen Abbruch eine provisorische Stützkonstruktion, um die Last der über der Wand liegenden Decke abzufangen. Erst dann kann der Wanddurchbruch bzw. die Entfernung der tragenden Wand mit Bohr- oder Abrisshammer und Vorschlaghammer vorgenommen werden.

Bei Durchbrüchen mit größerer Spannweite oder einer kompletter Entfernung der tragenden Wand wird anschließend oberhalb des Wanddurchbruchs ein Stahlträger nach Berechnung des Statikers zur dauerhaften Abstützung und Lastabtragung eingezogen. Wenn nur ein Teil der tragenden Wand entfernt wurde, kann auch ein Mauersturz als dauerhafte Abstützung ausreichen.

Im letzten Schritt werden die eingesetzte Abstützung und die Laibungen malerfertig verkleidet oder verputzt. Das darf auch bei tragenden Wänden in Eigenleistung erfolgen.

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