Bauen zum Festpreis bedeutet nicht immer das, was es auf den ersten Blick verspricht. Zwar werben viele Hausanbieter mit einem festen Hauspreis. Doch ihre Baubeschreibungen weisen in entscheidenden Punkten Unklarheiten und Lücken auf, die nach Vertragsunterzeichnung zum vermeintlichen Festpreis fast unweigerlich zu Differenzen und Mehrkosten führen. Daher sollten Sie als angehender Bauherr unbedingt unsere 5 Tipps für das Bauen zum Festpreis beherzigen.
#1 INDIVIDUELLE PLANUNG IN DEN FESTPREIS INTEGRIEREN
Hausanbieter werben häufig damit, dass Planungsleistungen im Hauspreis enthalten sind. Im konkreten Bauvertrag werden dann aber nur allgemeine Aussagen zum Planungsumfang getroffen. Oder es wird ein vorgeplantes Typenhaus zum Festpreis verkauft, und nach Vertragsabschluss verursacht jede Planänderung bzw. die nötige planerische Anpassung des Typenhauses an die tatsächlichen Grundstücksbedingungen zusätzliche Kosten. Auch sind nicht in jedem Fall Ausführungspläne in der Bau- und Leistungsbeschreibung als Vertragsbestandteil genannt.
Bei MYMassivhaus sind diese Leistungen selbstverständlich im garantierten Festpreis für Ihr individuell geplantes Traumhaus enthalten. Lesen Sie also vor Vertragsabschluss mit einem Hausanbieter genau, welche Planungsleistungen in den Festpreis für das Haus eingeschlossen sind.
#2 AUF PRÄZISION DER BAUBESCHREIBUNG ACHTEN
Aus der Baubeschreibung von MYMassivhaus geht auf mehr als 40 Seiten klar hervor, welche Leistungen und Ausstattungen im vereinbarten Festpreis enthalten sind. Beginnend mit den Erdarbeiten und der Gründung, dem Aufbau der Wände und Decken über das Dach mit Klempnerarbeiten, den Außen- und Innenputz, Fenster und Türen, Heizungsanlage sowie Elektro- und Sanitärausstattung bis hin zur Treppe, den Bodenbelägen und Malerarbeiten ist beschrieben, wie die verschiedenen Gewerke ausgestattet sind und wie sie ausgeführt werden.
Zudem ergibt sich in der Baubeschreibung von MYMassivhaus aus den Bauherrenleistungen und Voraussetzungen ganz genau, was nicht im Festpreis enthalten ist und wie mit Unwägbarkeiten z.B. in Bezug auf die Bodenverhältnisse umgegangen wird. Das sollte für Sie die Messlatte sein, wie präzise die Baubeschreibung Ihres Hausanbieters ist.
Noch etwas: Wenn Sie in der Baubeschreibung etwas von „bauseits“ lesen, müssen Sie wissen, dass diese Leistung mitnichten im Bauumfang enthalten ist. Das Gegenteil ist der Fall. „Bauseits“ bedeutet, dass eine Leistung vom Auftraggeber erbracht wird und eben nicht im Festpreis enthalten ist. Lassen Sie sich also von dem Begriff „bauseitige Leistung“ nicht in die Irre führen.
#3 ZUSATZLEISTUNGEN VERBINDLICH VEREINBAREN
Unter dem Strich gilt: Ihr Hausanbieter schuldet Ihnen nur das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung vereinbart und schriftlich fixiert ist. Auf mündliche Nebenabreden vor Vertragsunterzeichnung, die nicht schriftlich im Vertrag festgehalten wurden, können Sie sich später im Streitfall nicht erfolgreich berufen.
Bei MYMassivhaus werden alle individuellen Ausstattungswünsche und sonstigen Inklusivleistungen, aber auch Eigenleistungen, in Ergänzung zur generellen Baubeschreibung in einer individuellen Zusatzbaubeschreibung transparent und verbindlich mit dem Bauherrn vereinbart. Achten Sie also darauf, dass in Ihrem Bauvertrag alle zusätzlichen Leistungen, die im Festpreis enthalten sein sollen, auch genau beschrieben und schriftlich fixiert sind.
#4 NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN VERMEIDEN
Der vereinbarte Festpreis umfasst – wie erwähnt – sämtliche in der Bau- und Leistungsbeschreibung enthaltenen und hoffentlich präzise beschriebenen Leistungen und Ausstattungen. Alles, was Sie nachträglich ergänzen oder ändern möchten, führt in der Regel zu Mehrkosten. Zudem ergibt sich das Problem, dass Sie im Zweifel vor Vertragsabschluss zwischen mehreren Hausanbietern frei entscheiden konnten. Nach Vertragsunterzeichnung haben Sie bei nachträglichen Änderungen normalerweise keine Möglichkeit, auf alternative Anbieter zurückzugreifen, und Sie sind von Ihrem Baupartner abhängig. Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich vor Vertragsabschluss möglichst abschließende Vorstellungen über die Planung und Ausstattung Ihres persönlichen Traumhauses machen und diese entsprechend vertraglich in den Festpreis einbeziehen.
Bei MYMassivhaus gibt es darüber hinaus zum Vertragsabschluss im Prinzip wie beim Autokauf eine Liste mit Sonderausstattungen, deren Preise fest vereinbart sind, die aber noch nicht im Festpreis enthalten sind. Bis zur endgültigen Bemusterung des Hauses vor Baubeginn hat die Baufamilie Zeit, diese Ausstattungsmerkmale ihres Massivhauses noch nachträglich zu vorher vereinbarten, festen Preisen zu ändern. Damit ist sichergestellt, dass kein Bauherr Sorge haben muss, für eventuelle zusätzliche Leistungen nach Vertragsabschluss einen überhöhten Preis zahlen zu müssen.
Änderungen und Ergänzungen nach Baubeginn führen aber so oder so zu deutlichen Mehrkosten, weil die Zusätze im Zweifel mehrere Gewerke betreffen und daraus ein erhöhter Planungs- und Verwaltungsaufwand resultiert. Im Ergebnis sollten Sie also nachträgliche Änderungen nach Baubeginn auf jeden Fall vermeiden.
#5 ZAHLUNG NACH BAUFORTSCHRITT VEREINBAREN
Als Verbraucher müssen Sie im Prinzip Leistungen eines Unternehmers nicht im Voraus bezahlen. Dennoch ist Ihr Hausanbieter gemäß § 650m BGB berechtigt, Abschlagzahlungen auf seine Gesamtvergütung zu verlangen. Diese Abschlagzahlungen sollten aber dem tatsächlichen Wert der vom Unternehmer bis dahin erbrachten Leistungen entsprechen, um Sie als Bauherr vor einer – wenn auch nur vorübergehenden – Überzahlung und zu hohen Finanzierungskosten zu schützen. Achten Sie also beim Zahlungsplan für den Bau Ihres Hauses zum Festpreis darauf, dass Sie Leistungen des Hausanbieters nicht vor deren Erbringung bezahlen müssen.
Bei MYMassivhaus vereinbart jeder Bauherr mit seinem regionalen MYMassivhaus-Baupartner einen individuellen Zahlungsplan, der sich am Baufortschritt seines individuellen Traumhauses orientiert und einen fairen Ausgleich zwischen Kunde und Baupartner sicherstellt.






