Ohne Stress schnell ins eigene Traumhaus. Das ist der Wunsch aller Bauherren. Da klingt schlüsselfertig zum Festpreis extrem verlockend. Doch der Begriff ist weder genormt noch geschützt. Wir erklären Ihnen, was hinter dem Begriff „Schlüsselfertig Bauen“ steht und was Sie dazu wissen müssen.
WAS BEDEUTET DAS EIGENTLICH GENAU?
Schlüsselfertig Bauen bedeutet, dass beim Hausbau von der Planung bis zur Fertigstellung alle Arbeiten von einem Baupartner verantwortet werden. Der Hausanbieter erbringt einen Teil der Leistungen selbst und koordiniert für den anderen Teil die Arbeit der Subunternehmer, die er beauftragt hat. Der Bauherr schließt insoweit nicht dutzende Verträge mit einzelnen Handwerkern, sondern er hat einen Vertragspartner, mit dem er für die Planung und Erstellung des Hauses einen pauschalen Festpreis vereinbart. Entsprechend übernimmt der Baupartner auch die Gewährleistung für alle vereinbarten Leistungen.
Während ein Bauträger ein Komplettpaket aus Grundstück, Planung und Hausbau verkauft und dieser Vertrag notariell beurkundet werden muss, besitzen Sie beim schlüsselfertigen Hausbau mit einem Generalunternehmer das Grundstück selbst. Mit dem Baupartner schließen Sie einen Verbraucherbauvertrag, der ein spezieller, im BGB geregelter Werkvertrag ist und keiner notariellen Beurkundung bedarf.
DER UNTERSCHIED ZWISCHEN SCHLÜSSELFERTIG UND BEZUGSFERTIG
Vom Verständnis vieler Bauherren her sollte ein schlüsselfertiges Haus immer soweit fertiggestellt sein, dass sie sofort nach der Schlüsselübergabe in das neue Haus einziehen können. Doch so einfach ist die Sache nicht. Der Begriff „schlüsselfertig“ ist rechtlich nicht geschützt. Jeder Baupartner kann selbst vertraglich festlegen, was bei ihm mit schlüsselfertig gemeint ist. Auf der sicheren Seite sind Sie als Bauherr erst, wenn von bezugsfertig die Rede ist. Dieser Begriff ist klarer bestimmt und bezeichnet den Abschluss aller wesentlichen Hausbau-Arbeiten.
Konkret ist ein Haus dann als bezugsfertig anzusehen, wenn es den zukünftigen Bewohnern zugemutet werden kann, das Gebäude als Wohnhaus zu nutzen. So muss z. B. eine sichere Zugangsmöglichkeit zum Haus bestehen. Strom- und Wasseranschluss müssen genauso vorhanden sein wie Küchenanschlüsse und Treppe mit Geländer. Und Heizung, Bad sowie Toilette müssen nicht nur eingebaut, sondern auch funktionsfähig sein. Wer also sein Haus bezugsfertig kauft, kann im Ergebnis auch in dieses einziehen.
Dennoch sind auch die Anforderungen an die Bezugsfertigkeit nur eine Mindestanforderung. So ist z. B. die Frage, ob Malerarbeiten im Leistungsumfang enthalten sind oder nicht, keine Frage der Bezugsfertigkeit, sondern eine individuelle vertragliche Vereinbarung. Deshalb sollte der Leistungsumfang auch für ein bezugsfertiges, schlüsselfertiges Haus im abgeschlossenen Verbraucherbauvertrag möglichst präzise definiert sein.
LEISTUNGSUMFANG
Jeder Bauherr sollte vor dem Abschluss seines Bauvertrages für ein schlüsselfertiges Haus mit dem Hausanbieter klären, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind und welche nicht. Denn in manchen als schlüsselfertig bezeichneten Häusern müssen noch die Badezimmerwände gefliest und die Bodenbeläge verlegt werden, von den Malerarbeiten, Garage und Außenanlagen ganz zu schweigen. Im Extremfall steht nur die Gebäudehülle mit eingebauten Fenstern und gedecktem Dach.
Grundsätzlich sollten deshalb folgende Leistungen im Verbraucherbauvertrag für ein schlüsselfertiges Haus enthalten sein:

Die regionalen Baupartner von MYMassivhaus bieten darüber hinaus die Gestaltung und Fertigstellung aller Außenanlagen mit oder ohne Garage an.
So oder so gibt es aber Baunebenkosten, die nicht zum schlüsselfertigen Bauen zählen, wie z. B. die Kosten für die Baugenehmigung oder die für Baustrom und Bauwasser. Diese Kosten kommen zum vereinbarten Pauschalpreis dazu. Nur bei einem Bauträgerobjekt dürfen Sie davon ausgehen, dass auch alle Außenanlagen, Genehmigungs- und Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten sind.
Wichtig ist es jedenfalls, den Vertrag über das schlüsselfertige Haus so detailliert wie möglich zu gestalten. Jeder Punkt sollte schriftlich festgehalten werden. Bei MYMassivhaus gibt es dafür eine 44seitige Baubeschreibung, die zusammen mit der individuellen Zusatzbaubeschreibung, die etwaige Sonderausstattungswünsche regelt, Vertragsbestandteil wird.
FÜR WEN LOHNT SICH SCHLÜSSELFERTIGES BAUEN?
Prinzipiell ist schlüsselfertiges Bauen für diejenigen Bauherren geeignet, die selber möglichst wenig beim Hausbau tun möchten bzw. können, also z.B. für Familien mit kleinen Kindern oder voll berufstätige Paare. Und sofern die Bauleistung präzise definiert ist, gibt es beim schlüsselfertigen Bauen auch keine späteren Überraschungen. Sie erhalten weitgehende Kalkulationssicherheit und ein schlüsselfertiges Haus zum vereinbarten Termin bzw. in der vereinbarten Bauzeit. Das gibt Planungs- und Kalkulationssicherheit sowohl für die Baufinanzierung als auch für den Umzug.
Achten Sie beim Preisvergleich für schlüsselfertige Häuser aber darauf, welche Leistungen in den einzelnen Angeboten enthalten sind und welche Services der Baupartner anbietet. Zudem empfehlen Verbraucherverbände, sich vor dem Abschluss eines Bauvertrages unbedingt von der Qualifikation des Generalunternehmers z.B. durch den Austausch mit anderen Bauherren und/oder die Besichtigung von bereits gebauten Häusern zu überzeugen. Wenn Sie mit einem erfahrenen Generalunternehmer bauen, über den Sie sich vorher bei anderen Bauherren informiert haben, minimieren Sie das Risiko einer Überschreitung Ihres Hausbaubudgets und der Bauzeit ganz erheblich.
Im Ergebnis ist schlüsselfertiges Bauen der sicherste und bequemste Weg zum eigenen Haus, gerade für berufstätige Bauherren mit wenig Zeit. Denn wer Vollzeit arbeitet, hat mit dem Input für die Planung des individuellen Traumhauses, der Bemusterung der Farben und Ausstattung schon genug zu tun. Den Rest sollten erfahrene Profis erledigen.