Mit besserer Wärmedämmung Energie sparen

Wer in einem schlecht gedämmten Haus oder Wohnung lebt, wirft im wahrsten Sinne des Wortes Geld fürs Heizen zum Fenster hinaus. Wir zeigen im Folgenden, mit welcher Wärmedämmung Sie wie viel Energie sparen können:

Technisch gesprochen geht es bei der Wärmedämmung eines Gebäudes darum, Wärmeverluste über Bauteile des Hauses zu verringern. Das senkt die Heizkosten und schont das Klima. Denn je weniger Wärme ein Gebäude über seine Hülle verliert, umso weniger Energie benötigt die Heizung für dieselbe Raumtemperatur.

WÄRMELEITFÄHIGKEIT UND DÄMMSTÄRKE

Lässt ein Bauteil wenig Wärme durch, verfügt es umgangssprachlich über einen guten Dämmwert. Technisch spricht man vom Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert), gemessen in W/m²K. W steht für die Wärmeenergie, die innerhalb einer Stunde das Bauteil durchdringt und in Watt angegeben wird, bezogen auf 1 m² Fläche und 1° Temperaturunterschied zwischen den beiden Oberflächen des Bauteils, angegeben in Kelvin (entspricht 1° C). Der U-Wert einer Dämmung hängt in erster Linie von der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs und von dessen Materialstärke ab. Die Wärmeleitfähigkeit (auch Lambda-Wert bzw. λ-Wert) ist ein materialbezogener Dämmwert, der angibt, wie gut ein Stoff Wärme hindurchlässt. Je geringer der Wert, desto besser der Wärmeschutz.

Neben der Wärmeleitfähigkeit wirkt sich die Stärke des Materials auf dessen Dämmwirkung aus. So verliert ein Stoff bei gleicher Wärmeleitfähigkeit natürlich umso weniger Wärme, je dicker er ist. Entsprechend kann man in der Sanierung, wenn der Platz für das Dämmmaterial begrenzt ist, durch Einsatz höherwertiger Dämmstoffe mit einer niedrigeren Wärmeleitfähigkeit trotz geringerer Materialstärke die angestrebten Dämmwerte = U-Werte erreichen.

ANSATZPUNKTE FÜR EINE BESSERE WÄRMEDÄMMUNG

Bevor Sie Ihre alte Heizungsanlage austauschen, macht es in einem Altbau weitaus mehr Sinn, Geld in die Wärmedämmung der Haushülle zu investieren. Denn die Dämmung der Gebäudehülle ist die effektivste Art, um den Energiebedarf eines Hauses und damit die Heizkosten nachhaltig zu senken. Sie spart viel mehr Energie als eine effizientere Heiztechnik.

Am wirksamsten bei der Dämmung der Gebäudehülle ist eine bessere Dämmung der Außenwände. Denn hier geht schon flächenbedingt der größte Teil der Wärmeenergie verloren. Allein durch eine gute Fassadendämmung lässt sich der Energiebedarf eines Hauses je nach Ausgangssituation um bis zu 22% senken (Quelle hierzu und im Folgenden: CO2online.de).

Meistens und am günstigsten erfolgt die Dämmung der Fassade mit einem verputzten Wärmedämmverbundsystem, das direkt auf die alten Wände montiert wird. Es gibt aber auch vorgehängte oder hinterlüftete Fassaden, bei denen die neue Fassade auf einem an der neuen Außenwanddämmung angebrachten Ständerwerk sitzt. Dadurch ergeben sich mehr Möglichkeiten der Fassadengestaltung.

Noch einmal bis zu 15% Energie spart eine Dämmung des Daches. Entweder von außen auf den Dachsparren (Aufsparrendämmung) oder von innen zwischen den Sparren (Zwischensparrendämmung) bzw. unter den Sparren angebracht, ist sie relativ leicht anzubringen. Noch einfacher und günstiger ist die Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn das Dachgeschoss nicht ausgebaut und entsprechend nicht zu Wohnzwecken genutzt ist.

Die Dämmung der Kellerdecke ist bei einem unbeheizten Keller sinnvoll und kann den Energiebedarf um weitere bis zu 10% reduzieren. Die Dämmung der Kellerdecke spart aber nicht nur Heizkosten, sondern sie erhöht auch den Wohnkomfort, weil sie für eine höhere Oberflächentemperatur des Fußbodens im Erdgeschoss sorgt.

Auf Grundlage der obigen Einsparpotentiale amortisiert sich eine vollständige Dämmung der Gebäudehülle bei den heutigen Energiepreisen auch ohne Ansatz von Fördermitteln nach rund 12 Jahren. Mit Förderung rechnet sich die Dämmung schon nach weniger als 10 Jahren.

VORSICHT BEI DER WÄRMEDÄMMUNG VON INNEN

Bei manchen Häusern ist eine Außendämmung der Fassade aus Platzgründen nicht möglich oder aus baurechtlichen Gründen nicht zulässig. So können insbesondere Auflagen des Denkmalschutzes zum Erhalt der Fassade ein solches Vorhaben untersagen. In diesen Fällen bleibt als Option nur eine Außenwanddämmung von innen. Eine solche Innendämmung ist aber technisch sehr anspruchsvoll. Sie führt leicht zu lange nicht sichtbaren Feuchteschäden und Schimmel hinter der Dämmung. Ziehen Sie deshalb für eine solche Innendämmung unbedingt einen Experten mit langjähriger Erfahrung zu Rate.

Weniger kritisch ist die oben erwähnte Dämmung des Daches von innen. Solange hier die nötige Dampfsperre bzw. Dampfbremse korrekt ausgeführt ist, kann diesbezüglich nichts passieren.

So oder so führt eine Innendämmung natürlich dazu, dass sich die Wohnräume entsprechend der Dämmstärke verkleinern. Es versteht sich von selbst, dass bei der Innendämmung nur wohngesunde, natürliche oder mineralische Dämmstoffe zum Einsatz kommen sollten.

GESETZLICHE PFLICHTEN UND FÖRDERUNG FÜR DIE DÄMMUNG

Bestandsimmobilien mit besserer Wärmedämmung fördert der Staat durch direkte Zuschüsse, günstige Kredite oder alternativ durch Steuervorteile. Einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten des Bundes finden Sie bei Klick auf den Banner Sanierungsförderung.

Damit kompensiert der Staat zumindest teilweise, dass Sie unter Umständen auch einer gesetzlichen Pflicht zur Wärmedämmung unterliegen. Denn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt seit 2020 vor, dass die oberste Geschossdecke oder das Dach jedes Wohngebäudes gedämmt sein muss. Von dieser Pflicht ausgenommen sind nur Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits am 1. Februar 2002 in dem Haus gewohnt haben. Dann ergibt sich die Dämmpflicht erst innerhalb von zwei Jahren nach einem Eigentümerwechsel.

Aus dem im GEG vorgegebenen U-Wert von maximal 0,24 W/m²K ergibt sich für die Dachdämmung eine nötige Materialstärke von 12-14 Zentimetern (Dämmstoff WLG 035). Für den Erhalt der staatlichen Sanierungsförderung darf der U-Wert der Dachdämmung nicht mehr als 0,14 W/m²K betragen. Das erfordert bei WLG 035 eine Dämmstärke von 24 Zentimetern. Für die Außenfassade ergibt sich aus dem GEG abgesehen von den oben erwähnten Bedingungen nur dann eine Dämmpflicht, wenn das Bauteil zu mindestens 10% erneuert wird. Dazu reicht aber schon die beabsichtigte Erneuerung des Außenputzes.

Bei der Dämmung der Außenfassade beträgt der gesetzlich maximal zulässige U-Wert von einigen Ausnahmen abgesehen ebenfalls 0,24 W/m²K. Voraussetzung für den Erhalt einer Förderung für die Fassadendämmung ist ein maximaler U-Wert von 0,20 W/m²K. Das entspricht je nach Wärmeleitfähigkeitsstufe der Dämmung und Ausgangswert der ungedämmten Außenwand einer nötigen Dämmstärke von bis zu 16 Zentimetern.

Ihr nächstgelegener MYMassivhaus-Baupartner berät Sie gerne, ggf. zusammen mit einem Energieberater, wie Sie die staatlichen Fördermöglichkeiten für die Wärmedämmung Ihres Altbaus optimal umsetzen und so am besten Energie sparen können.

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