Barrierefrei Planen und Bauen

Sich bei der Hausplanung schon Gedanken über barrierefreies Wohnen zu machen, ist ratsam. Wir geben Ihnen folgend einige Hinweise, worauf Sie schon beim Planen und späteren Bauen eines barrierefreien Hauses achten sollten:

Die meisten Menschen, die für sich und ihre Familie den Bau eines Eigenheims planen, denken erst einmal nicht daran, es barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten. Dabei können sich Lebensumstände schnell ändern. Deshalb ist es aus unserer Sicht ratsam, sich bei der Hausplanung auch dann schon Gedanken über barrierefreies Wohnen zu machen, wenn zum Zeitpunkt des Hausbaus noch keine Behinderung vorliegt und das Rentenalter noch in weiter Ferne liegt. Zudem bietet ein barrierefreies Haus guten Schutz vor häuslichen Unfällen. Im Folgenden geben wir Hinweise, worauf Sie beim barrierefreien Planen und Bauen achten sollten:

WAS BEDEUTET BARRIEREFREIHEIT EIGENTLICH GENAU?

In Anlehnung an das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird der Begriff Barrierefreiheit im Baubereich wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Im Prinzip bedeutet das, es dürfen keine Stufen vorhanden sein und alle Durchgänge sind breit genug. Die Bedienungselemente einschließlich der Sanitäreinrichtungen sind im Sitzen erreichbar und alle Bodenbeläge rutschfest und trittsicher.

Barrierefrei bedeutet übrigens nicht automatisch rollstuhlgerecht. Die beiden Begriffe sind in der DIN 18040 genau definiert. Eine rollstuhlgerechte Wohnung erfüllt über die Anforderungen an eine barrierefreie Wohnung hinaus weitere Kriterien, nämlich eine größere Türdurchgangsbreite und größere Mindest-Bewegungsflächen z.B. im Badezimmer und in der Küche.

Weil barrierefreies Planen und Bauen sicher stellt, dass Sie auch im hohen Alter weiter im eigenen Haus wohnen und einen Auszug vermeiden können, ist Barrierefreiheit auch ein Element des nachhaltigen Bauens. Ihr Haus bleibt für Sie unter allen Umständen zukunftsfähig. Darüber lohnt es sich auch in jungen Jahren nachzudenken.

FÜR BEWEGUNGSRAUM SORGEN

Es gibt einige Elemente von Barrierefreiheit, die bei der Hausplanung berücksichtigt werden können, ohne dass sie zu großen Zusatzkosten führen. Dazu gehört z.B. eine leicht schließende Haustür, die über eine lichte Breite von mindestens 90 cm verfügt. Dann passt übrigens auch ein Kinderwagen besser durch. Innentüren sollten, um barrierefrei zu sein, mindestens 80 cm breit und 2,05 m hoch sein. Rollstuhlgerecht sind Innentüren ab einer lichten Breite von mindestens 90 cm. Gleiches gilt für Terrassen- und Balkontüren.

Für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Mobilitätshilfen ist bei der Hausplanung ein genügend großer Bewegungsraum zu berücksichtigen. Konkret bedeutet dies, dass Flure mindestens 1,20 m breit sein sollten und jeder Raum über eine 1,20 x 1,20 m große, freie Bewegungsfläche verfügt, um als barrierefrei gelten zu können. Damit ein Haus rollstuhlgerecht ist, braucht es sogar Bewegungsflächen von mindestens 1,50 x 1,50 m z.B. in der Küche oder im Badezimmer. So kann man sich im Badezimmer ohne Platzmangel aus einem Rollstuhl herausheben und gut auf die Toilette oder den Badewannenrand setzen. Vor Bedienungselementen ist eine seitliche Anfahrfläche von mindestens 50 cm einzuhalten, um die Bewegungsabläufe auch für Rollstuhlfahrer zu ermöglichen.

Wird ein Haus über mehrere Etagen gebaut, sollte die Treppe idealerweise gerade sein mit einer nutzbaren Laufbreite von 1 m. Das macht die Treppe insgesamt sicherer und erleichtert den späteren Einbau eines Treppenliftes.

STOLPERFALLEN VERMEIDEN

Türschwellen sind für Rollstühle und Rollatoren schwer zu überwinden und sollten deshalb vermieden werden. Das stellt im Übrigen generell eine gute Vorbeugung gegen Stürze dar. Technisch unabdingbare Schwellen dürfen nur maximal 2 cm hoch sein, um noch als barrierefrei gelten zu können.

Die Dusche im Badezimmer sollte ebenfalls schwellenfrei gestaltet werden und Platz für die Nachrüstung von Haltegriffen und einen Duschstuhl haben. Das ist nicht nur barrierefrei im Sinne der obigen Definition, sondern bietet jedem Hausbewohner mehr Bequemlichkeit und Wohnkomfort.

Die Rutschhemmung der Bodenbeläge im Innenbereich sollte mindestens der Bewertungsgruppe R9 entsprechen. Ideal sind rutschhemmende Fliesen, die nicht nur pflegeleicht und gut befahrbar/begehbar sind, sondern auch ein langes Leben lang gut aussehen. Laminat und Parkett sind ebenfalls für barrierefreies Wohnen geeignet, während Teppichboden in den Wohnräumen weniger zu empfehlen ist. Bedenken Sie bei der Planung, dass Neigungen von mehr als 4 Prozent für Menschen mit motorischen Einschränkungen eine besondere Herausforderung darstellen und idealerweise auch im Außenbereich vermieden werden.

AUF DIE RICHTIGE HÖHE KOMMT ES AN

Die Augenhöhe eines (im Rollstuhl) sitzenden Menschen befindet sich in ca. 1,20 m Höhe. Wenn also nicht ohnehin bodentiefe Fenster vorgesehen sind, setzt ein ungestörter Blick ins Freie in Wohn- und Schlafräumen eine Brüstungshöhe von maximal 60 cm voraus.

Im Badezimmer sind Toiletten in einer Höhe von 46 bis 48 cm (Oberkante einschließlich Sitzauflage) zu montieren. Waschtische müssen unterfahrbar und ein Spiegel aus sitzender wie aus stehender Position einsehbar sein. Die Bedienelemente der Duscharmatur und die Handbrause sowie die Haltegriffe für stehende Nutzer sind jeweils in einer Höhe von 85 cm anzubringen.

Diese Höhe gilt generell für Türgriffe und Lichtschalter neben der Tür. Aber auch sonstige Bedienelemente wie oft genutzte Steckdosen, Gegensprech- oder Videoanlagen und Regeleinrichtungen für die Fußbodenheizung sollten in einer Höhe von 85 bis maximal 115 cm angebracht werden.

In der Küche müssen Sie Herd, Kühl- Gefrierkombination und Spülmaschine auch im Sitzen mit möglichst kurzen Lauf- bzw. Fahrwegen gut erreichen können. Arbeitsflächen sollten unterfahrbar und Oberschränke vertikal verschiebbar sein. Dann gilt auch die Küche als barrierefrei.

NICHT NUR BAULICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR BARRIEREFREIHEIT

Neben den baulichen Voraussetzungen ist ein Haus oder eine Wohnung nur dann barrierefrei, wenn auch die Einrichtung an die entsprechenden Anforderungen angepasst wird. Also sollten Sie z.B. Stolperkanten durch übereinander liegende Teppiche vermeiden und Möbel nicht so stellen, dass jemand leicht anecken kann. Auch sollten alle Einrichtungsgegenstände aus einem Rollstuhl erreichbar und benutzbar sein. Allerdings lassen sich Anpassungen an der Hauseinrichtung im Bedarfsfall relativ schnell umsetzen, während die baulichen Voraussetzungen für die Barrierefreiheit am besten schon bei der Planung berücksichtigt werden. Ihr nächstgelegener MYMassivhaus-Baupartner berät Sie hierzu gerne weiter.

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