Versicherungen für Bauherren

Zur Abdeckung der wesentlichen Risiken beim Hausbau benötigen Bauherren vier Versicherungen: eine Bauherrenhaftpflicht-, Wohngebäude-, Bauleistungs- und gegebenenfalls eine Bauhelfer-Unfallversicherung. Was sie abdecken, erfahren Sie hier:

Wer ein Haus bauen will, benötigt dafür nicht nur eine gesicherte Finanzierung. Er oder sie braucht auch einen ausreichenden Versicherungsschutz, damit der Traum vom Eigenheim nicht schon vor dem Einzug zum Alptraum wird. Auch wenn es mit dem richtigen Baupartner an Ihrer Seite sehr unwahrscheinlich ist, so kann doch während der Bauphase das eine oder andere schiefgehen. Ohne die entsprechenden Versicherungen können Sie auf existenzbedrohenden Kosten sitzen bleiben, wenn z.B. Unfälle passieren, Unwetter den Baufortschritt zunichte macht oder Nachbarn und Baustellenbesuchern durch Arbeiten oder unzureichende Sicherung ein Schaden entsteht. Damit Sie perfekt geschützt sind, sollten sich Bauherren also rechtzeitig auch um den richtigen Versicherungsschutz bemühen.

Zur Abdeckung der wesentlichen Risiken beim Hausbau benötigen Bauherren vier Versicherungen, nämlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, eine Wohngebäudeversicherung, eine Bauleistungsversicherung sowie unter Umständen eine Bauhelfer-Unfallversicherung. Wir stellen sie im Folgenden vor.

VERSICHERUNG #1: BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Für die Sicherheit auf der Baustelle ist der Bauherr verantwortlich, auch wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Insoweit ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für Bauherren. Manche Bauherren sind hier bereits über ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung geschützt. Zumindest bei kleineren Bauvorhaben bis 50.000 € kann der Schutz bei sehr vielen Policen ausreichen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn während der gesamten Bauzeit gegen auf Gesetz beruhenden Schadenersatzansprüchen Dritter. Stürzen zum Beispiel Kinder, die unbefugt die Baustelle betreten, während des Spielens in einen ungenügend abgesicherten Keller, dann regelt die Bauherrenhaftpflichtversicherung die Ansprüche. Insoweit ist der Bauherr auch gegen Schadenersatzansprüche versichert, wenn Handwerker die Baustelle mangelhaft absichern oder der Bauleiter die Baustelle ungenügend überwacht. Mitversichert sind normalerweise auch Schäden, die an einem Nachbargrundstück entstehen.

Der Beitrag für die Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach der Bausumme und der Bauzeit. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass der Bauherr das Bauvorhaben durch Fachfirmen ausführen lässt. Zeichnet sich während der Bauphase ab, dass die Baukosten die versicherte Summe übersteigen oder die vereinbarte Bauzeit überschritten wird, sollten sich Bauherren sofort bei ihrer Versicherung melden und den Versicherungsschutz entsprechend erweitern.

VERSICHERUNG #2: WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

Das eigene Haus ist die größte Investition im Leben der meisten Menschen. Um das Verlustrisiko auszuschalten, muss das fertige Haus gegen Elementarschäden durch Feuer, Wasser oder Unwetter geschützt werden. Aber auch während der Bauphase können Brand, Blitzschlag oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zunichte machen. Diese Schäden deckt eine Feuer-Rohbauversicherung ab. Viele Banken bestehen im Übrigen auf dem Abschluss einer solchen Versicherung als Bedingung für die Darlehensvergabe.

Schlaue Bauherren schließen schon vor dem ersten Spatenstich eine Wohngebäudeversicherung für das fertige Haus ab, denn viele Versicherungen schließen die Feuer-Rohbauversicherung kostenlos in ihre Wohngebäudeversicherung ein.

VERSICHERUNG #3: BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

Weniger wichtig als die Bauherrenhaftpflicht- und die Feuer-Rohbauversicherung, aber ebenfalls sinnvoll, ist die Bauleistungsversicherung. Diese kommt für Schäden auf der Baustelle auf, die aus unvorhersehbaren Gründen entstehen. Wenn also Naturgewalten wie Sturm oder Hochwasser das halbfertige Gebäude beschädigen oder Diebe bereits eingebaute Waschbecken oder Wasserhähne aus dem unvollendeten Haus stehlen, springt die Bauleistungsversicherung ein. Sie steht auch gerade, wenn unbekannte Vandalen das halbfertige Haus in eine Ruine verwandeln. Die Bauleistungsversicherung zahlt nicht nur für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, sie kommt auch für die Aufräumkosten auf. Im Versicherungsschutz nicht enthalten ist allerdings der Diebstahl von Materialien, die noch nicht fest eingebaut sind, sowie der Verlust oder die Zerstörung Werkzeug, Baugeräten, Gerüsten oder Fahrzeugen aller Art.

Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als 12 Monate. Der Beitrag richtet sich nach der Bausumme. In der Regel wird ein Selbstbehalt vereinbart. Bei MYMassivhaus ist die Bauleistungsversicherung für Bauherren bereits im Pauschalpreis enthalten, d.h. Sie müssen für diesen Versicherungsschutz nicht separat bezahlten. Zudem ist Ihr MYMassivhaus-Baupartner für alle Fälle ebenfalls haftpflichtversichert.

VERSICHERUNG #4: BAUHELFER-UNFALLVERSICHERUNG

Viele Bauherren setzen auf Eigenleistung oder die private Unterstützung durch Dritte, um beim Hausbau Geld zu sparen. Dabei kann es jedoch auch zu Unfällen kommen. Ein Helfer verletzt sich bei der Arbeit mit schwerem Gerät oder fällt von der Leiter. Die Folgen eines solchen Unglücks können verheerend sein. Deshalb benötigen Bauherren auch hierfür einen Versicherungsschutz.

Wer beim Bau hilft, ob Freund, Verwandter oder Nachbar, ist bei Unfällen auf der Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert, und zwar unabhängig von einer Bezahlung und der Dauer der Beschäftigung. Der Bauherr ist allerdings verpflichtet, seine Helfer im Vorhinein bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Dafür fallen Beiträge je nach Umfang und Dauer der Tätigkeit an. Auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst, greift bei Unfällen der Schutz der gesetzlichen Bauhelferversicherung. Dem Bauherrn droht in diesem Fall allerdings ein erhebliches Ordnungsgeld.

Der Bauherr selbst sowie dessen Ehegatte/eingetragener Lebenspartner sind vom gesetzlichen Unfallschutz ausgenommen. Jedoch kann der Versicherungsschutz durch einen formlosen Antrag an die zuständige BG Bau erlangt werden oder der Bauherr schließt eine private Bauhelfer-Unfallversicherung ab.

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