Tipps zum Grundstückskauf

Vor dem Bau des eigenen Hauses steht die Auswahl des passenden Grundstücks. Wer dabei ein paar wichtige Tipps zum Grundstückskauf beachtet, kann beim Kauf des Grundstücks teure Fehler vermeiden - worauf Sie unbedingt achten sollten:

Vor dem Bau des eigenen Hauses steht die Auswahl des passenden Grundstücks. Sofern Sie nicht gerade Bauland geerbt haben oder über die Möglichkeit verfügen, im Garten der Eltern zu bauen, müssen Sie sich auf die Suche nach dem richtigen Platz für Ihr Traumhaus begeben. Wer dabei ein paar wichtige Tipps zum Grundstückskauf beachtet, wird eines erwerben, ohne dabei teure Fehler zu machen.

DER ERSTE EINDRUCK

Machen wir uns nichts vor. Was uns nicht beim ersten Anblick gefällt, können wir uns auch später nicht schönreden. Das gilt auch für die Auswahl des passenden Grundstücks für Ihr Traumhaus. Umgekehrt gilt aber bei der Wahl des richtigen Grundstücks:  Lassen Sie sich nicht nur von Ihrem ersten Eindruck leiten! Hat das Grundstück eine herrliche Aussicht, ist perfekt geschnitten oder hat eine wunderbar ruhige Lage am Ortsrand, sind das klare Kaufanreize. Sie sollen sich an diesem Flecken Erde über Jahre und Jahrzehnte wohlfühlen. Es wäre aber trotzdem falsch, das Grundstück nur nach diesen ersten Eindrücken zu beurteilen. Vor dem Grundstückskauf gilt es auch, die harten Fakten zu checken, um guten Gewissens eine Entscheidung für das Grundstück treffen zu können.

DIE VERHÄLTNISSE VOR ORT

Hat das Grundstück eine Ausrichtung nach Süden oder Südwesten? Das bietet nicht nur viel Sonnenlicht beim Wohnen, sondern auch beste Voraussetzungen für die Solaranlage oder Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Wie ist der Zuschnitt des Grundstücks? Ein stark verwinkeltes Grundstück bringt Einschränkungen bei der Bebaubarkeit bzw. Wirkung des Hauses im Grundstück. Optimal ist ein rechteckiges Grundstück.

Hat das Grundstück Hanglage, ist der Blick ins Tal und in die Weite hoffentlich nicht verbaubar. Der Hausbau ist bei einem Hanggrundstück eine größere Herausforderung, die von einem erfahrenen Unternehmen wie z.B. einem Baupartner von MYMassivhaus geplant und durchgeführt werden sollte. Typenhäuser von der Stange bzw. ab Oberkante Bodenplatte werden den Ansprüchen an eine Hanglage in der Regel nicht gerecht.

Verfügt das Grundstück noch über Altbestand oder starken Bewuchs, müssen die Abriss- bzw. Rodungskosten bei der Kalkulation der Hausbaukosten berücksichtigt werden. Bei älteren Abrisshäusern kann eine Belastung mit Asbest gegeben sein. Das führt zu enormen Entsorgungskosten. Im Zweifel ziehen Sie lieber einen Fachmann zur Begutachtung zu Rate.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung auch die standortbedingten Faktoren wie Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten vor Ort, Nähe zu weiterführenden Schulen oder die Länge des zukünftigen Arbeitsweges. Die schönste Lage wird auf Dauer zur Belastung, wenn Sie auf dem Weg zur Arbeit täglich drei Stunden im Stau stehen müssen.

DIE BODENVERHÄLTNISSE

Die Bodenbeschaffenheit kann sich auch als ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor entpuppen. Felsiger Untergrund oder nicht tragfähiger Boden lassen die Gründungskosten für das geplante Haus schnell um einen fünfstelligen Betrag ansteigen. Bei einem mit Keller geplanten Haus ist auch die Höhe des Grundwasserspiegels von Bedeutung. Je nachdem sind erhöhte Baukosten für einen entsprechenden Wasserschutz im Keller einzukalkulieren.

Sofern kein Bodengutachten vorliegt, sollte mit Zustimmung des Verkäufers bereits vor dem Grundstückskauf eine entsprechende Bodenuntersuchung erfolgen. Dieses Gutachten benötigen Sie ohnehin für den späteren Hausbau. Insoweit ist das Geld in keinem Fall umsonst ausgegeben. Entweder es verschafft Ihnen Sicherheit und ist damit Teil der Hausbaukosten oder es bewahrt Sie vor einem teuren Fehlkauf.

DIE VERTRAGLICHEN VERHÄLTNISSE FÜR DEN GRUNDSTÜCKSKAUF

Elementar für die Kaufentscheidung ist ein Blick auf den Bebauungsplan für das Grundstück, wo die Regeln für die Bebauung festgehalten sind. Dabei zeigt sich, ob das eigene Traumhaus in der gewünschten Größe und Höhe realisiert werden kann oder ob enge Vorgaben die Bebaubarkeit so einschränken, dass sich die eigenen Vorstellungen nicht verwirklichen lassen. Haben Sie Zweifel, hilft Ihnen gerne Ihr MYMassivhaus-Baupartner vor Ort. Er kann durch eine Bauvoranfrage klären, ob Ihr Traumhaus auf Ihrem Traumgrundstück auch so gebaut werden darf und gibt Ihnen weitere Tipps zum Grundstückskauf.

Bei einem noch nicht erschlossenen Grundstück sollte in Bezug auf den Anschluss an das Kanalnetz und die nächstgelegene Straße Klarheit herrschen, ob der Verkäufer bereits alle Erschließungskosten bezahlt hat oder diese Kosten vom Grundstückskäufer zu tragen sind. Im letzteren Fall müssen die noch anfallenden Kosten beim Grundstückskauf in das Hausbaubudget einbezogen werden. Katastrophal wäre es, wenn die Erschließung des wunderschön gelegenen Traumgrundstücks von der Gemeinde noch gar nicht fest beschlossen und in absehbarer Zeit auch überhaupt nicht beabsichtigt ist.

Hilfreich ist auch die Einsichtnahme in die generellen Planungsunterlagen der Gemeinde. Ist vielleicht eine Umgehungsstraße in der Nähe des heute so idyllischen Grundstücks geplant oder wird der freie Blick ins Grüne demnächst durch ein Neubaugebiet versperrt?

Aus dem Grundbuch ergibt sich, wer der rechtmäßige Grundstückseigentümer ist und ob Hypotheken oder Grundschulden das Grundstück belasten. Aber auch Grunddienstbarkeiten gegenüber Nachbarn (z.B. Wege- oder Leitungsrechte), Dienstbarkeiten öffentlicher Versorger oder Wohnrechte können im Grundbuch eingetragen sein. Sie müssen vor dem Grundstückskauf geprüft und ihre Löschung beim Kauf gegebenenfalls bewilligt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Grundstücksverkäufer im Kaufvertrag zusichert, keine Kenntnisse über Altlasten oder andere versteckte Mängel zu haben.

Der Bodenrichtwert dient beim Kaufpreis oft als Richtschnur, ist jedoch nicht bindend. Der entsprechende Wert kann bei jeder Gemeinde eingesehen werden, damit Sie sich vergewissern können, dass Sie auch einen angemessenen Preis für Ihr Traumgrundstück bezahlen.

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