Ein neues Haus wird nicht im luftleeren Raum gebaut, sondern steht auf einem Boden, dessen Beschaffenheit ganz unterschiedlich sein kann. Vom drückenden Wasser über felsigen Untergrund bis hin zu Schwermetallen kann im Boden so manches Geheimnis stecken. Deshalb gilt: kein Hausbau ohne Bodengutachten. Wer meint, sich den Aufwand für das Gutachten sparen zu können, läuft Gefahr, es später umso teurer bezahlen zu müssen.
GEGENSTAND UND KOSTEN EINES BODENGUTACHTENS
Das Bodengutachten ist die geläufigere Bezeichnung für das Baugrund- und Gründungsgutachten eines Sachverständigen für Geotechnik. Für das Gutachten untersucht der Sachverständige die Beschaffenheit des Bodens und der Wasserverhältnisse. Konkret geht es um die geologische Untersuchung der Tragfähigkeit des Bodens, die Höhe des erwarteten Grundwasserspiegels sowie das etwaige Vorhandensein von Altlasten und Bodenverunreinigungen.
Da das Ergebnis des Bodengutachtens direkte Auswirkung auf die Statik und die Feuchtigkeitsabsicherung des auf dem Grundstück geplanten Hauses hat, sollte es sinnigerweise vor der Ausführungsplanung erstellt werden. Allerdings ist es notwendig zu wissen, wo das spätere Gebäude auf dem Grundstück stehen soll. Dort werden die Bodenproben entnommen, aus denen der Gutachter die Aussagen zur Tragfähigkeit des Bodens und zu den Wasserverhältnissen treffen kann. Gibt ein Baugrund Anlass zu Sorge, sollten Sie den geologischen Sachverständigen schon vor dem Grundstückskauf mit dem Bodengutachten beauftragen.
Gelegentlich unterliegen angehende Bauherren dem Irrtum, ein Bodengutachten sei nur für ein unterkellertes Haus oder ein Hanghaus nötig. Das ist nicht richtig. Auch ein Haus ohne Keller steht auf einem Boden, dessen Tragfähigkeit für die richtige Ausführung des Fundamentes untersucht werden sollte.
Sowohl der Umfang als auch die Tiefe der Bodenuntersuchung sind in DIN 4020 und DIN 1054 geregelt. Je nach Grundstücksbeschaffenheit und Untersuchungsgegenstand kostet das Bodengutachten zwischen 1.000 € und 2.500 €.
DIE UNTERSUCHUNG DES BODENS
Der geologische Sachverständige gewinnt seine Informationen aus Bodenproben, die durch Baugrundsondierungen und/oder Baugrundbohrungen entnommen werden. Grundsätzlich wird zwischen ungestörten Proben z.B. mit Stehzylindern, bei denen das Bodengefüge unverändert entnommen wird, und gestörten Proben z.B. durch Schneckenbohrungen, wo durch das Entnahmeverfahren die Bodenstruktur für die Probe verändert wird, unterschieden.
Entnommen werden die Bodenproben an mindestens zwei diagonal gegenüberliegenden Eckpunkten des geplanten Hauses. Die Tiefe der Bohrungen hängt davon ab, ob das Haus mit oder ohne Keller gebaut werden soll. In der Regel reicht eine Erkundungstiefe von drei bis fünf Metern unter der späteren Fundamentsohle aus.
Anschließend führt der geologische Sachverständige an den Bodenproben im Labor bodenmechanische Untersuchungen z.B. zur Ermittlung der Bodenfestigkeit und der Wasserdurchlässigkeit durch. Daraus leitet er Empfehlungen für die Gründung des Hauses und ggfs. für Maßnahmen zur Bodenverbesserung, wie z.B. Bodenverdichtungen, ab. Zudem erkennt der Gutachter anhand der Bodenproben Probleme mit drückendem Wasser und vorhandene Altlasten, die beseitigt werden müssen.
KLARHEIT UND SICHERHEIT DURCH BODENGUTACHTEN
Im Ergebnis dient das Bodengutachten der Sicherheit des geplanten Neubaus. Auf Grundlage der Aussagen und Empfehlungen des Sachverständigen für Geotechnik kann die Gründung des Hauses so geplant werden, dass das Haus später keine Setzungsrisse, Absackungen oder Wasserschäden erleidet. Nur mit dem Bodengutachten lässt sich belastbar bestimmen, ob z.B. ein Haus auch mit Keller gebaut werden kann oder ob der Bodenaushub für die Wiederverfüllung der Baugrube geeignet ist bzw. inwieweit er abgefahren und fachgerecht entsorgt werden muss.
Deshalb ist auch im System von MYMASSIV-HAUS® die Erstellung eines Bodengutachtens vor Beginn der Ausführungsplanung einschließlich der statischen Berechnungen vorgeschrieben.
Im Übrigen macht das Bodengutachten auch aus einem anderen wichtigen Grund Sinn. Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko. Durch die Beauftragung eines Bodengutachtens geht das Haftungsrisiko auf den Sachverständigen für Geotechnik über. Falls es zum Beispiel durch eine fehlerhafte Analyse der Bodenbeschaffenheit zu einer Überlastung des Bodens und damit zu Setzungsrissen am Gebäude kommt, haftet der Gutachter für den entstandenen Schaden.
Darüber hinaus gibt das Gutachten wie erwähnt Aufschluss über nötige Maßnahmen zur Absicherung des Hauses gegen Feuchtigkeitsschäden, einen eventuell nötigen Bodenaustausch oder zusätzliche Gründungsmaßnahmen. Auf diese Weise erhalten Bauherren im Vorhinein Klarheit über die sich aus der Grundstückssituation ergebenden Baukosten.