Umzug richtig planen

Nicht nur der Bau eines neuen Hauses, auch andere Veränderungen wie Jobwechsel oder eine neue Beziehung sind Gründe für einen Umzug. Schon der Gedanke daran lässt viele Menschen schaudern. Das muss nicht sein. Mit einer guten Planung lassen sich Stress und Hektik beim Umzug vermeiden:

Wenn die neue Wohnung gefunden oder das Traumhaus fertig gebaut ist, gerne mit einem Baupartner von MYMassivhaus, steht früher oder später der Umzug an. Je besser dieser vorbereitet wird, umso weniger Probleme gibt es. Das spart Nerven, Zeit und nicht zuletzt auch Geld. Lesen Sie im Folgenden unsere Tipps für die richtige Planung Ihres Umzugs:

MIETVERTRAG WIRKSAM BEENDEN

Sobald der Einzugstermin in das neue Haus oder die neue Wohnung steht, läuft die Zeit. Die alte Mietwohnung muss schriftlich gekündigt und das Kündigungsschreiben von allen im Vertrag stehenden Mietern unterschrieben werden. Geht das Kündigungsschreiben bis zum dritten Werktag des laufenden Monats beim Vermieter ein, läuft der Mietvertrag in der Regel noch bis zum Ende des übernächsten Monats. Schon einen Tag danach endet das Mietverhältnis erst einen Monat später. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Sie die Kündigung nicht ohnehin persönlich mit Empfangsbestätigung übergeben, das Kündigungsschreiben als Einwurfeinschreiben zu versenden. So lässt sich nachverfolgen, wann der Briefträger das Einschreiben zugestellt hat.

Haben Sie einen Zeitmietvertrag mit festem Enddatum abgeschlossen oder die Kündigung für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen? Dann geht die Kündigung nicht so einfach. Trotzdem ist es einen Versuch wert, auf den Vermieter zuzugehen, ob dieser einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses zustimmt. Tut er das nicht so ohne weiteres, dürfen Sie dem Vermieter dennoch einen Nachmieter vorschlagen. Denn diesen darf er nur mit einer klaren Begründung ablehnen. Davon abgesehen ist der Vermieter nach Ihrem Auszug ohnehin verpflichtet, die leere Immobilie rasch weiterzuvermieten. Fordern Sie ihn also schriftlich auf, die Wohnung oder das Haus schnellstmöglich neu zu vermieten und erklären Sie sich gleichzeitig mit einer vorzeitigen Beendigung Ihres Mietvertrages einverstanden.

ALTE WOHNUNG RENOVIEREN

Viele Mietverträge verpflichten den Mieter bei Auszug zur Vornahme von Schönheitsreparaturen. Das geht vom Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken über das Streichen von Heizkörpern und Fußböden bis hin zum Streichen von Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen. Doch nicht jede Klausel, vor allem in alten Mietverträgen, ist rechtlich wirksam. Die Rechtsprechung ist an dieser Stelle sehr streng und mieterfreundlich. So können z.B. Farbvorgaben, starre Fristenregeln oder unbedingte Endrenovierungsverpflichtungen unwirksam sein. Die Rechtsfolge ist, dass den Mieter überhaupt keine Renovierungspflicht trifft.

Darüber hinaus gehören das Abschleifen oder Versiegeln von Parkettböden genauso wenig zu den vom Mieter vorzunehmenden Schönheitsreparaturen wie der Austausch des vermietereigenen Teppichbodens und Schönheitsreparatur an allem, was sich außerhalb der Wohnung befindet. Dem steht nicht entgegen, dass eventuell von ihm verursachte Schäden sehr wohl vom ausziehenden Mieter beseitigt werden müssen.

Davon abgesehen sind Sie beim Auszug ohnehin nur dann zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn die Wohnung oder das Haus auch beim Einzug renoviert, d.h. frisch gestrichen oder tapeziert war. Nur wenn es unter diesen Voraussetzungen im Mietvertrag eine gültige Klausel wie z.B. „Der Mieter übernimmt die notwendigen Schönheitsreparaturen“ oder „Der Mieter trägt die Kosten für Schönheitsreparaturen“ gibt, hat die Pflicht zur Übernahme von Schönheitsreparaturen beim Auszug Bestand.

Beim Umfang der vorzunehmenden Arbeiten können Sie sich an dem Grundsatz orientieren, dass Sie nicht mehr an Schönheitsreparaturen durchführen bzw. bezahlen müssen, als Sie selbst verursacht haben. Ist der Zustand noch so wie beim Einzug, weil Sie sehr vorsichtig waren oder sich ohnehin nicht viel in der Wohnung aufgehalten haben, müssen Sie auch nicht Streichen. Im Übrigen dürfen Sie das Streichen und Tapezieren natürlich selbst übernehmen und müssen keine Fachfirma beauftragen.

UMZUG ORGANISIEREN

Ganz allein kann wohl niemand einen Umzug bewältigen. Deshalb stellt sich für die Organisation des Umzugs die Grundsatzfrage, den Umzug mit Familienmitgliedern und Freunden selbst durchführen oder doch eine Umzugsfirma beauftragen? In Eigenregie sind die Kosten günstiger, dafür ist der persönliche Aufwand aber deutlich höher. Zudem bedarf es einer guten Mischung aus Helfern, die kräftig zupacken und schleppen können, mit ein paar handwerklich Begabten und einem Koordinator, der weiß, was im neuen Zuhause wo hingehört.

Einen Transporter für Ihren Eigenumzug buchen Sie am besten online und möglichst weit im Voraus, dann ist die Miete günstiger. Achten Sie darauf, dass der Transporter nicht zu klein ist, damit Sie nicht zu oft hin und her fahren müssen. Bedenken Sie zudem, dass Sie ggf. ein vorübergehendes Halteverbot bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen und die dazu gehörigen Schilder organisieren müssen, wenn die Parksituation an alter oder neuer Adresse kritisch ist.

Leichter ist der Umzug mit einer Fachfirma. Ganz nach Ihren Wünschen übernimmt diese den kompletten Umzug oder nur ausgewählte Teilbereiche. So können Sie z.B. die von der Firma gestellten Umzugskartons selber ein- und wieder auspacken. Das spart einerseits Geld und erspart andererseits die mühsame Schlepperei der Kisten und schwerer Möbel.  Lassen Sie sich vor der Beauftragung der Umzugsfirma ein schriftliches Festpreisangebot geben. Das schafft Klarheit über die Kosten und vermeidet Streit hinterher.

Vor dem Packen der Umzugskisten gilt: Weg mit Dingen, die Sie nicht mehr benötigen. Ein Umzug ist immer eine gute Gelegenheit, Gegenstände und Sachen, die nicht mehr gebraucht werden, zu entsorgen, statt sie aufwändig in Kartons zu verpacken und in der neuen Bleibe irgendwo abzustellen. Nehmen Sie sich also vor dem eigentlichen Packen der Umzugskisten Zeit zum Aussortieren und Ausmisten.

Im Übrigen sollten Sie beim Packen der Kisten raumweise vorgehen und die Kartons entsprechend den Zielräumen im neuen Haus oder der neuen Wohnung beschriften. Schwere Gegenstände gehören nach unten, leichte nach oben. Versuchen Sie, in jedem Karton schwere Gegenstände wie Bücher oder Aktenordner mit leichten wie Wolldecken oder Handtüchern zu kombinieren, damit die Kisten nicht zu schwer werden. Für zerbrechliche Gegenstände brauchen Sie ausreichend Luftpolsterfolie oder Zeitungspapier zum Einpacken. Kennzeichnen Sie Kartons mit leicht zerbrechlichem Inhalt, damit beim Transport darauf geachtet wird. Und egal, ob Sie den eigentlichen Umzug in Eigenregie oder mit einer Umzugsfirma durchführen. Am Morgen des Umzugstages sollten alle Kisten fertig gepackt sein, damit Sie sich während des Tages nicht auch noch damit beschäftigen müssen.

NEUE ADRESSE MELDEN

Heutzutage ist es dank Smartphones mit großem Datenvolumen und Internet-Hotspot nicht mehr ganz so schlimm, wenn der stationäre Zugang zum Internet und Festnetz noch nicht gleich beim Einzug funktioniert. Trotzdem sollten Sie Ihrem Internet- und Telefonanbieter ca. vier Wochen vor dem Umzugstermin Ihre neue Adresse mitteilen, damit der Anschluss umgelegt werden kann. Bedenken Sie, dass Sie auch Strom und ggf. Gas neu anmelden müssen. Nutzen Sie die Gelegenheit, online nach einem günstigen Anbieter zu suchen. Machen Sie nichts dergleichen, erhalten Sie von Ihrem örtlichen Netzbetreiber Strom und Gas in der teuren Grundversorgung. Ein Nachsendeauftrag bei der Post sorgt dafür, dass Ihnen an die alte Anschrift adressierte Briefe an die neue Adresse weitergeleitet werden.

Schließlich müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnort anmelden und Sie sollten auch andere Behörden und Dienstleister wie Banken, Versicherungen und die Kfz-Zulassungsstelle über Ihren Umzug informieren bzw. Ihr Auto ummelden. Im Zweifel müssen auch Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an die neue Wohnsituation angepasst werden.

Beherzigen Sie alle obigen Tipps, steht Ihrem halbwegs stressfreien Umzug nicht mehr im Wege.

Umzugsplaner

Damit Sie während der Umzugsphase alle wichtigen Punkte im Auge behalten, haben wir für Sie einen Umzugsplaner mit Checkliste erstellt. 

Hier gibt’s den Umzugsplaner zum Download.

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