Energieberater finden

Wer ein Haus bauen, kaufen oder sanieren will, stößt früher oder später auf das Thema Energieberatung. Aber wo finden Sie Ihren Energieberater und woran erkennen Sie, ob er oder sie der bzw. die richtige für Sie ist? Wir geben im Folgenden die Antwort:

Bei Neubau und Sanierung macht es vielfach Sinn, einen Energieberater einzubinden, wenn die Energieberatung nicht ohnehin gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihren Energieberater am besten finden und woran Sie einen echten Experten erkennen.

WAS MACHT EIN ENERGIEBERATER EIGENTLICH?

Auf einen kurzen Nenner gebracht sind Energieberater Experten für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie analysieren den Energiebedarf, beraten zu Wärmedämmung und Hitzeschutz sowie zur Heizungs- und Lüftungstechnik. Die Berufsbezeichnung des Energieberaters ist frei und nicht geschützt. Insofern kann sich theoretisch jeder als Berater für Energie bezeichnen. In der Praxis kommen die allermeisten Energieberater aber vom Fach. So sind etwa Architekten, Bauingenieure, Techniker, Handwerker oder Schornsteinfeger auch als Energieberater aktiv.

Im Kleinen beginnt die Energieberatung bei der kostenlosen Online- oder Telefonberatung von Mietern zu den Themen Strom- und Wärmeverbrauch sowie Geräteausstattung durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Geht es um ein Gebäude als Ganzes, muss der Energieberater zu Ihnen kommen. Vor Ort nimmt der Experte eine umfassende Bestandsaufnahme der Bausubstanz, der Heizungsanlage, eventuell vorhandener Dämmungen sowie des Zustands der Fenster vor.

Manche Energieberater bieten auch Zusatzleistungen wie eine Thermographie oder einen Blower-Door-Test an. Bei der Thermographie wird das Haus von innen und außen mit einer Spezialkamera fotografiert, so dass veranschaulicht werden kann, wo Kälte eintritt bzw. Wärme verloren geht. Mit dem Blower-Door-Test wird die Luftdichtheit der Gebäudehülle überprüft.

Auf Grundlage der aufgenommenen Daten errechnet der Energieberater den theoretischen Energiebedarf des Hauses und macht in seinem Beratungsbericht Vorschläge zu dessen Verbesserung. Dabei vergleicht er die anfallenden Kosten auch mit den möglichen Energieeinsparungen.

Darüber hinaus muss im Neubau sowie beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Hauses bzw. einer Wohnung ein Energieausweis durch einen dafür zugelassenen Energieberater ausgestellt werden. Der Energieausweis stellt die Ergebnisse des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs dar und ermöglicht eine Einschätzung der energetischen Eigenschaften eines Hauses oder einer Wohnung.

WANN IST EIN ENERGIEBERATER ZWINGEND ERFORDERLICH?

Abgesehen von der vorgenannten Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ist seit Ende 2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Energieberatung für den Käufer eines Ein- oder Zweifamilienhauses verpflichtend vorgeschrieben, wenn diese als einzelne Leistung unentgeltlich angeboten wird. Genauso ist eine kostenlose Pflichtberatung obligatorisch, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus so umfangreich saniert wird, dass eine neue Energiebedarfsberechnung für das Gebäude erforderlich ist.

Verpflichtend ist die Zusammenarbeit mit einem Energieberater auch dann, wenn Sie staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen wollen. Das gilt sowohl für die verschiedenen Förderprogramme im Rahmen des klimafreundlichen Neubaus als auch für die diversen Sanierungsförderungen des Bundes. Der Energieberater muss in diesen Fällen unabhängig vom Hausanbieter bzw. den ausführenden Fachfirmen beauftragt werden und für die Förderprogramme des Bundes auch entsprechend als Experte zugelassen sein. Dafür wird zumindest bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern die Beratungsleistung des Energieberaters vom BAFA bzw. der KfW mit bis zu 2.500 € pro Kalenderjahr bezuschusst. Bei der Sanierung von Wohnungen bzw. Mehrfamilienhäusern ist der Zuschuss pro Kalenderjahr auf 1.000 € je Wohneinheit gedeckelt.

SO FINDEN SIE EINEN ENERGIEBERATER

Wie erwähnt bietet die kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale einen Einstieg in das Thema. Der Weg zu einem Energieberater, der auch als unabhängiger Experte für die Beantragung einer staatlichen Förderung zugelassen ist, führt über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Diese von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführte Liste enthält alle von der KfW bzw. dem BAFA geprüften und anerkannten Energieberater, aktuell rund 13.000 qualifizierte Fachkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet. Einfach auf der Startseite von energie-effizienz-experten.de Ort oder PLZ eingeben und Sie erhalten alle im angegebenen Umkreis ansässigen, zugelassenen Energieberater mit ihrer Ausbildung und ihrem Beratungsprofil aufgelistet.

Bei der näheren Auswahl hilft eine Nachfrage im Freundes- und Bekanntenkreis. Wer hat schon mit einem der zugelassenen Energieberater zusammengearbeitet und wie gut waren die Erfahrungen? Solche Referenzen schaffen Vertrauen und erleichtern Ihnen die Entscheidung für einen Experten. Auch Ihr nächstgelegener MYMassivhaus-Baupartner kann Ihnen gerne einen gelisteten Energieberater aus Ihrer Region empfehlen.

DARAN ERKENNEN SIE EINEN GUTEN ENERGIEBERATER

Abgesehen von der persönlichen Empfehlung durch eine Vertrauensperson sollten Sie bei der Wahl Ihres Energieberaters darauf achten, dass dieser – wenn es nicht gerade um ein Spezialthema geht – in der Lage ist, ein Haus als Ganzes zu betrachten und nicht nur den Fokus auf einzelne Aspekte wie z.B. die Heizungsanlage legt. Hier sollten Sie einen kritischen Blick auf die Qualifikation und die angebotenen Beratungsleistungen eines Energieberaters legen.

Darüber hinaus sollte Ihr Energieberater in der Lage sein, Ihnen einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Ihr Neubau- oder Sanierungsvorhaben zu geben. Denn wer die Fördermöglichkeiten kennt und unter Umständen geschickt miteinander verbindet, kann beim Hausbau oder der Haussanierung viel Geld sparen.

Im Neubau erstellt der Energieberater auch den Energieausweis auf Grundlage der Energiebedarfsberechnung nach GEG. Die Berechnung von Wärmebrücken kann dabei ohne konkreten Nachweis mit einem pauschalen Zuschlag über die gesamte Gebäudehülle erfolgen oder der Pauschalzuschlag wird halbiert, wenn die Wärmebrückendetails nach DIN 4108 Beiblatt 2 ausgeführt werden. Besser ist es, wenn der Energieberater vorhandene Wärmebrücken über eine detaillierte Berechnung der Wärmeverluste der verwendeten Bauteile berücksichtigt. Anderenfalls müssten Sie die Pauschalzuschläge durch unverhältnismäßig hohe Dämmstoffstärken wieder ausgleichen. Achten Sie also darauf, dass Ihr Energieberater die Wärmebrückendetails konkret berechnet. Oder Sie wenden sich gleich an Ihren nächstgelegenen MYMassivhaus-Baupartner. Dieser stellt Ihnen bzw. Ihrem unabhängigen Energieberater gerne die von ihm eingebauten Regeldetails samt entsprechenden Wärmebrückenberechnungen zur Verfügung. Damit sparen Sie beim Bau des Hauses vermeidbare Kosten für die zusätzliche Dämmung der Gebäudehülle.

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